Forschungszulage (FZulG)
Steuerliche Forschungsförderung — 25 % (KMU 35 %) der Personalkosten von F&E-Mitarbeitern als Zulage. Rückwirkend bis 4 Jahre möglich, auch bei Verlustsituation auszahlungsfähig.
Voraussetzungen + Details
- Eigene F&E-Aktivität (FRASCATI-Kriterien)
- Mindestens 1 F&E-Mitarbeiter
- Lohnabrechnungen verfügbar
- Keine Doppelförderung der gleichen Personalkosten
Max. Förderung
bis 3,5 Mio. €/Jahr (KMU)
Förderquote: 25 % regulär · 35 % KMU
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